Sie erhalten eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse, weil Sie sich und Ihre evtl. im Haushalt lebenden Kinder (unter 12 Jahre) nicht allein versorgen können.
Bei verordneten Hilfeleistungen im Haushalt (Verordnungsschein) werden unsere Leistungen im Umfang der Bewilligung direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie brauchen nicht in Vorauskasse zu gehen, denn wir sind Vertragspartner der Krankenkassen.